Wichtig: Bei Fragen zu Ihrer Problematik bzw. Ihrer Verordnung rufen Sie an, ich berate Sie gerne telefonisch.
Verordnungen für Stimm- Sprech- oder Sprachtherapie werden auf dem Formular Nr. 13 vom Facharzt ausgestellt und behalten 28 Tage ihre Gültigkeit.
Die logopädische Diagnostik und Therapie kann Ihr Facharzt für Phoniatrie/Pädaudiologie, sowie Ihr HNO-, Kinder- oder Hausarzt verordnen.
Zahnärzte und Kieferorthopäden können logopädische Behandlungen als myofunktionelle Therapie z.B. bei einer Schluckfehlfunktion verordnen.
In der Regel werden als Erstverordnung 10 Sitzungen à 45 Minuten (1-2 wöchentlich) ausgestellt. Folgeverordnungen werden gemäß den Heilmittelrichtlinien in Absprache mit Ihrem Arzt ausgestellt.
Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes liegen.
- Bei gesetzlich Versicherten wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
- Geänderte Zuzahlungen ab 01.01.2004
- Kinder /Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
- alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil: für Heilmittel beträgt die Zuzahlung derzeit 10% des Rezeptwerts + 10 EUR pro Rezept.
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben. - Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!).
Diese Zuzahlung wird von mir direkt an die Krankenkassen weitergeleitet.
Gemäß Ihrer Verordnung werden durchgeführt:
- ausführliche Eingangs- und Verlaufsdiagnostik mittels standardisierten Testverfahren und Screenings
- Einzel- oder Gruppentherapien
- Eltern- und Angehörigenberatung, u. a. Anleitung zu häuslichem Üben.
Weitere Leistungen (keine Kassenleistung):
- Beratungen zu Sprach- oder Stimmstörungen, auch als Prophylaxe
- Beratung von Erziehern als berufliche Weiterbildung zu den Themen Sprachentwicklung, Sprachförderung, Stimmbildung
- Stimmtraining bei Sprechberuflern oder Sängern bei Überbelastung zur Stärkung der Stimmqualität, auch als Vorbeugung